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Unser Magazin – News aus der Caravaning-Welt

 

"Toter-Winkel"-Aufkleber Pflicht in Frankreich für Wohnmobile über 3,5 Tonnen

30. Januar 2021

Frankreich schreibt seit Jahresanfang an Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht Warnhinweise für den toten Winkel vor. Davon sind auch Wohnmobile betroffen. Diese neue Regelung sollten Sie berücksichtigen, wenn sie nach bzw. durch Frankreich reisen.
Radfahrer und Fußgänger werden häufig übersehen, weil sie sich im toten Winkel größerer Fahrzeuge bewegen.

Die Warnhinweise-Aufkleber "Toter Winkel" (frz. Angles Morts) müssen sowohl an der Fahrer- als auch der Beifahrerseite und am Heck sichtbar sein. Die Kennzeichnungspflicht erlaubt Aufkleber oder Schilder.
Eine Anleitung der Anbringung finden Sie hier.

Die Warnhinweise (vorgeschriebene Höhe 25 cm, Breite 17 cm) müssen an beiden Fahrzeugseiten und am Heck angebracht sein. Sofern dies technisch möglich ist, müssen die Aufkleber bzw. Schilder rechts am Fahrzeugheck, wie auch an beiden Fahrzeugseiten in einer Höhe zwischen 0,9 m und 1,5 m vom Boden befestigt werden.
Ist dies aus technischen Gründen nachweislich unmöglich, muss die Kennzeichnung so erfolgen wie es den Bestimmungen am nächsten kommt, maximal bis zu einer Höhe von 2,1 m vom Boden.
Siehe dazu unsere Grafik.

Zu beachten ist, dass die Kennzeichnung und die vorgeschriebenen Beschriftungen am Fahrzeug sichtbar bleiben müssen und nicht durch die Warnhinweise verdeckt werden dürfen. Auch die Fahrzeuglichter und andere Beleuchtungen sowie die Sicht des Fahrers dürfen nicht verdeckt werden. Auf Glasflächen wie auf Seiten- oder Heckscheiben sind die Tote-Winkel-Hinweise verboten.

Wohnmobil-Fahrer sollten darauf achten, einen Aufkleber mit Bus-Symbol zu verwenden.

Wer die neue Verordnung missachtet, muss ein Bußgeld über 135 Euro entrichten.

Bis Ende dieses Jahres (2021) gilt eine Übergangsfrist. Wohnmobil-Fahrer werden vorerst nur bestraft, wenn sie gar keinen Aufkleber angebracht haben. Entspricht der Warnhinweis nicht den neuen Normen, erfolgt in der Regel nur eine Ermahnung, es wird aber kein Bußgeld fällig.