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Mitgliedschaft

Mitgliedschaft kündigen

Hier können Sie Ihre DWC-Mitgliedschaft online kündigen — ohne Login, gemäß § 312k BGB.

Kündigungsfristen im Überblick

Die DWC-Mitgliedschaft läuft mindestens bis zum 1. Januar des übernächsten Jahres und verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn sie nicht spätestens 3 Monate vor Vertragsende in Textform gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Details finden Sie in unseren AGB (§ 5).

Kündigungserklärung

Nach dem Absenden erhalten Sie sofort eine Bestätigung mit Datum und Uhrzeit des Eingangs — auf dieser Seite und per E-Mail.