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Gasprüfung ist Pflicht: Die Winterpause als Prüftermin nutzen

Seit dem 19. Juni 2025 schreibt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung die Gasprüfung für Wohnmobile alle 24 Monate vor. Wer zur Frist geprüft hat, ist spätestens im Juni 2027 wieder dran. Mit Checkliste fürs Einwintern zum Ausdrucken.

Von Alexander Falk

Seit dem 19. Juni 2025 ist die Gasprüfung für Wohnmobile ausdrücklich in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung geregelt. Sie ist Pflicht für den Halter, auch bei privat genutzten Fahrzeugen, und wiederkehrend alle 24 Monate fällig. Wer die Prüfung zur Frist im Juni 2025 nachgeholt hat, ist spätestens im Juni 2027 wieder dran. Die Winterpause ist ein guter Zeitpunkt, den Termin festzumachen. Am Ende finden Sie eine Checkliste fürs Einwintern zum Ausdrucken, mit Platz für Ihre Prüftermine.

Was seit Juni 2025 gilt

Nach § 60 Absatz 1 StVZO müssen Halter zulassungspflichtiger Fahrzeuge die Flüssiggasanlage auf eigene Kosten prüfen lassen, wenn sie höchstens 1,5 Kilogramm Gas pro Stunde verbraucht und nicht dem Antrieb dient. Das ist die übliche Anlage für Kocher, Heizung und Kühlschrank im Wohnmobil. Geprüft wird nach dem Arbeitsblatt G 607 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches in der Fassung vom August 2022.

Die Prüfung ist zu drei Zeitpunkten fällig:

  • vor der ersten Inbetriebnahme,
  • vor der Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen an der Anlage,
  • danach wiederkehrend im Abstand von 24 Monaten zur vorausgegangenen Prüfung.

Die Frist endet mit Ablauf des 24. Monats. Wer also im März 2026 geprüft hat, muss bis Ende März 2028 erneut prüfen lassen. Ausgenommen sind Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen. Für gewerblich genutzte Fahrzeuge, etwa Mietfahrzeuge, gelten nach Absatz 2 die Prüfregeln der Betriebssicherheitsverordnung.

Die Übergangsregel

Für Fahrzeuge, die bis zum 19. Juni 2025 in den Verkehr gebracht wurden, regelt § 72 Absatz 16 StVZO den Übergang:

  • War die Anlage bereits nach G 607 geprüft, ist die erste Wiederholungsprüfung 24 Monate nach dieser Prüfung fällig.
  • War sie noch nicht geprüft, musste die erste Prüfung bis zum 19. Juni 2025 erfolgen.

Wer zur zweiten Gruppe gehört und die Prüfung bis heute nicht nachgeholt hat, ist überfällig.

Was es kostet, wenn die Frist abläuft

Der Bußgeldkatalog sieht für den Halter, der die Flüssiggasanlage nicht rechtzeitig prüfen lässt, unter der laufenden Nummer 200 diese Beträge vor:

Überschreitung der FristBußgeld
mehr als 2 bis 4 Monate15 Euro
mehr als 4 bis 8 Monate25 Euro
mehr als 8 Monate60 Euro

Die Beträge sind niedrig, und unterhalb von zwei Monaten Überschreitung nennt der Katalog keinen Betrag. Der Zweck der Prüfung ist aber nicht das Bußgeld, sondern eine dichte und sicher eingestellte Gasanlage in dem Raum, in dem Sie schlafen.

Warum die Winterpause passt

Wer im Herbst einwintert, öffnet ohnehin Staufächer, schließt die Gasflaschen und geht die Technik durch. Ein Prüftermin lässt sich dann gleich mit einplanen, bevor die nächste Saison beginnt. Wichtig ist auch der zweite Prüfanlass: Wer über den Winter etwas an der Gasanlage ändern lässt, zum Beispiel einen neuen Regler, eine Außengassteckdose oder eine andere Heizung, braucht unter Umständen vor der ersten Fahrt eine neue Prüfung. Welche Änderungen prüfpflichtig sind, legt das Arbeitsblatt G 607 fest. Fragen Sie den Prüfer oder die Werkstatt, bevor Sie den Umbau beauftragen.

Zum Ausdrucken: Checkliste Winterpause

Ins Fahrzeug legen und im Frühjahr wieder hervorholen.

Meine Fristen

Prüfungzuletztspätestens bis
Gasprüfung nach G 607 (alle 24 Monate, § 60 StVZO)  
Hauptuntersuchung (Monat laut Plakette)  
Sonstiges, zum Beispiel Wartung des Aufbaus  

Beim Einwintern

  • Frischwassertank, Leitungen und Boiler vollständig entleert, Wasserhähne in Mittelstellung offen
  • Abwassertank und Toilettenkassette geleert und gereinigt
  • Gasflaschen zugedreht, Prüftermin oben eingetragen
  • Aufbau- und Starterbatterie geladen, Pflege nach Herstellerangabe des Fahrzeugs
  • Kühlschrank leer, Tür in Lüftungsstellung
  • Lebensmittel und Getränke aus dem Fahrzeug genommen
  • Reifendruck nach Herstellerangabe geprüft
  • Wertsachen und Fahrzeugpapiere nicht im abgestellten Fahrzeug gelassen

Vor der ersten Fahrt im Frühjahr

  • Fristen oben geprüft, Gasprüfung gültig
  • Batterien geladen und angeschlossen
  • Reifendruck und Reifenzustand geprüft
  • Beleuchtung und Bremsen auf einer kurzen Probefahrt getestet
  • Wassersystem gespült und auf Dichtheit geprüft
  • Bei Gasgeruch die Anlage nicht in Betrieb nehmen, sondern einen Fachbetrieb einschalten
  • Schutzbrief-Unterlagen mit der Hotline-Nummer zurück ins Fahrzeug gelegt

Und wenn es Sie trotzdem erwischt

Gasprüfung und Schäden während der Standzeit gehören nicht zu den Leistungen des Club-Schutzbriefs, er ist für Notfälle unterwegs da: Bleibt das Wohnmobil auf der ersten Reise nach dem Winter liegen, organisiert die 24-Stunden-Hotline Pannenhilfe und Abschleppen. Für die Standzeit bietet die Vorteilswelt einen Mitgliedsvorteil: Beim Kauf und Einbau einer Alarmanlage von Vodafone Automotive über einen Caratec-Händler erhalten Mitglieder einen zusätzlichen Handsender kostenlos.

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Quellen

  • Deutschland: Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, § 60 (Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen), gesetze-im-internet.de, abgerufen am 03.10.2026
  • Deutschland: Sechsundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Bundesgesetzblatt 2024 I Nr. 191 vom 19.06.2024, darin § 72 Absatz 15 und 16 StVZO (Anwendung ab 19.06.2025, Übergang), recht.bund.de, abgerufen am 03.10.2026
  • Deutschland: Bußgeldkatalog-Verordnung, Anlage, laufende Nummer 200, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 03.10.2026