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FAQ

Club-Schutzbrief

Antworten zu Leistungen, Geltungsbereich, 24-Stunden-Hotline und Panne.

Gut vorbereitet unterwegs: Ihre Fragen zum Club-Schutzbrief

Eine Panne mit dem Wohnmobil, eine Erkrankung auf Reisen oder ein verlorener Fahrzeugschlüssel: Der DWC Club-Schutzbrief Premium unterstützt Sie in vielen Situationen, in denen Sie unterwegs Hilfe brauchen. Er verbindet umfangreiche Fahrzeugleistungen mit weltweiter Reisehilfe – auch wenn Sie einmal ohne Wohnmobil verreisen.

Hier finden Sie Antworten zu den versicherten Personen und Fahrzeugen, den wichtigsten Leistungen und dem richtigen Vorgehen im Notfall.

Ihr Schutz im Überblick

1. Was macht den DWC Club-Schutzbrief Premium besonders?

Der Club-Schutzbrief begleitet Sie im Alltag und auf Reisen. Er bietet Pannen- und Unfallhilfe bereits ab Ihrem ständigen Wohnsitz, Unterstützung bei der Weiterreise und Hilfe bei persönlichen Notfällen auf Reisen. Neben Wohnmobilen können auch Ihre Pkw, Motorräder, Fahrräder und weitere in den Bedingungen genannte Fahrzeuge geschützt sein.

Besonders praktisch: Die Reisehilfe gilt weltweit und unabhängig davon, ob Sie mit dem Wohnmobil, dem Flugzeug, der Bahn oder dem Schiff unterwegs sind. Für die einzelnen Leistungen gelten jeweils eigene Voraussetzungen und Kostengrenzen.

2. Wer ist versichert?

Sie können zwischen dem Single- und dem Familien-Schutzbrief wählen.

Im Single-Schutzbrief sind Sie als Versicherungsnehmer versichert. Im Familien-Schutzbrief gehören zusätzlich Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner sowie ein sonstiger Lebenspartner, der an Ihrem Wohnsitz gemeldet ist, zum versicherten Personenkreis. Auch minderjährige Kinder sind mitversichert, wenn sie an Ihrem Wohnsitz gemeldet sind.

Bei der Fahrzeughilfe sind außerdem berechtigte Fahrer und Insassen eines auf Sie zugelassenen Fahrzeugs geschützt. Im Familien-Schutzbrief gilt dies auch für Fahrzeuge, die auf Ihren mitversicherten Lebenspartner zugelassen sind. Diese Erweiterung betrifft die Fahrzeughilfe; sie macht Mitfahrer nicht automatisch zu versicherten Personen der weltweiten Reisehilfe.

3. Ist nur mein Wohnmobil geschützt oder auch mein Pkw?

Der Schutz ist nicht auf ein einzelnes Wohnmobil beschränkt. Er umfasst die versicherten Fahrzeugarten, die auf Sie oder Ihren mitversicherten Lebenspartner zugelassen sind. Dazu zählen insbesondere Pkw der Klassen M1 und M1G, Wohnmobile, Pick-ups mit Wohnkabine, Krafträder, Mopeds sowie Fahrräder und Elektrofahrräder.

Auch fremde Fahrzeuge können geschützt sein, wenn Sie diese berechtigt als Fahrer oder Insasse nutzen. Maßgeblich sind die Fahrzeugarten und Nutzungsregeln der Bedingungen.

4. Sind auch schwere oder große Wohnmobile versichert?

Wohnmobile und Pick-ups mit Wohnkabine gehören ausdrücklich zu den versicherten Fahrzeugen. Dafür gibt es keine festen Gewichts-, Höhen-, Breiten- oder Längengrenzen.

Benötigt Ihr Fahrzeug wegen seiner Abmessungen oder seines Gewichts ein spezielles Abschlepp- oder Transportfahrzeug, kann die Organisation in Ausnahmefällen nicht garantiert werden. Dann müssen Sie den Spezialdienst selbst organisieren. Die entstehenden Kosten werden nach vorheriger Absprache mit dem Versicherer erstattet. Stimmen Sie das Vorgehen deshalb unbedingt vor der Beauftragung mit der Notdienstzentrale ab.

5. Sind Anhänger, Fahrräder und E-Bikes eingeschlossen?

Ja. Bei Pkw, Wohnmobilen und Pick-ups mit Wohnkabine sind mitgeführte Anhänger der Klassen O1 und O2 eingeschlossen. Auch Krafträder und Mopeds mit mitgeführten Anhängern sowie Fahrräder, Pedelecs und zulassungspflichtige Elektrofahrräder einschließlich mitgeführter Anhänger gehören zu den versicherten Fahrzeugarten.

Für Fahrräder und Elektrofahrräder gelten teilweise eigene Leistungsgrenzen. Für ein Mietfahrrad werden beispielsweise Kosten für höchstens sieben Tage bis insgesamt 50 Euro übernommen.

6. In welchen Ländern gilt der Schutzbrief?

Die Fahrzeughilfe gilt im geografischen Europa, in den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeers sowie auf den Kanarischen Inseln, den Azoren und Madeira.

Die Reisehilfe gilt weltweit. Einzelne Leistungen sind ausdrücklich auf das Ausland oder Deutschland beschränkt. Als Ausland gilt bei den jeweiligen Leistungen grundsätzlich ein Land außerhalb Deutschlands.

7. Gilt die Reisehilfe auch ohne Wohnmobil – und wie lange darf meine Reise dauern?

Ja. Die Reisehilfe ist unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel. Sie können sie deshalb auch auf Flug-, Bahn- oder Schiffsreisen nutzen.

Als versicherte Reise gilt eine Abwesenheit von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland ab einer Entfernung von mindestens 50 Kilometern Luftlinie und bis zu einer Dauer von ununterbrochen sechs Monaten. Damit sind auch längere Reisen innerhalb dieses Zeitraums erfasst.

Panne, Unfall und Mobilität

8. Bekomme ich auch direkt vor meiner Haustür Pannenhilfe?

Ja. Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppen und Bergen sind bereits ab Ihrem ständigen Wohnsitz vorgesehen. Sie müssen dafür nicht erst 50 Kilometer gefahren sein.

Für bestimmte zusätzliche Leistungen, beispielsweise den Fahrzeugtransport-Service und den Autoschlüssel-Service, muss die Schadenstelle mindestens 50 Kilometer Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt sein. Beim Mietwagen unterscheiden sich die Leistungen je nach Schadenursache und Entfernung.

9. Was passiert, wenn mein Fahrzeug liegen bleibt?

Die Notdienstzentrale organisiert Hilfe, um Ihr Fahrzeug möglichst direkt an der Schadenstelle wieder fahrbereit zu machen. Die Kosten des vermittelten Pannenhilfsdienstes werden einschließlich erforderlicher Kleinteile übernommen. Eine neue Autobatterie zählt nicht zu diesen Kleinteilen.

Kann die Fahrbereitschaft vor Ort nicht wiederhergestellt werden, wird das Fahrzeug entsprechend den Bedingungen abgeschleppt. Ist es von der Straße abgekommen, sind auch die Organisation und Kosten der Bergung eingeschlossen – einschließlich Gepäck, mitgeführter Tiere und nicht gewerblich beförderter Ladung.

10. Kann ich mir die Werkstatt aussuchen?

Ja. Wenn Ihr Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder fahrbereit gemacht werden kann, erfolgt das Abschleppen zur nächstgelegenen Fachwerkstatt oder zu Ihrer Wunschwerkstatt im Umkreis von 50 Kilometern Luftlinie um die Schadenstelle.

Bei Elektro- und Hybridfahrzeugen kommt auch die nächstgelegene Ladestation infrage. Lassen Sie das Abschleppen über die Notdienstzentrale organisieren, damit die dafür vorgesehenen Leistungen genutzt werden können.

11. Was gilt bei leerem Tank, Falschbetankung oder leerem Antriebsakku?

Auch diese Situationen gelten als Panne, wenn das Fahrzeug dadurch nicht mehr fahrbereit ist. Erfasst sind Treibstoffmangel, eine Falschbetankung und die Entladung des Antriebsakkus bei Elektro- oder Hybridfahrzeugen.

Damit können Sie die entsprechende Pannenhilfe in Anspruch nehmen. Daraus folgt jedoch keine pauschale Übernahme von Kraftstoff-, Lade- oder Reparaturkosten, etwa für einen Motorschaden nach einer Falschbetankung.

12. Bekomme ich einen Mietwagen oder ein Ersatzwohnmobil?

Der Schutzbrief unterstützt Sie bei der Beschaffung eines gleichartigen Mietfahrzeugs und übernimmt die Mietkosten innerhalb folgender Grenzen:

Anlass bei Pkw, Wohnmobil, Kraftrad oder MopedLeistungsgrenze
Unfall oder DiebstahlHöchstens 7 Tage, insgesamt bis 600 Euro
Panne im Nahbereich unter 50 km Luftlinie vom WohnsitzHöchstens 2 Tage, insgesamt bis 180 Euro
Panne ab 50 km Luftlinie vom WohnsitzHöchstens 7 Tage, insgesamt bis 600 Euro

Die Leistung endet spätestens mit der Wiederherstellung der Fahrbereitschaft beziehungsweise der Wiederbeschaffung eines Ersatzfahrzeugs. Ein bestimmtes Ersatzwohnmobil ist nicht garantiert; die Verfügbarkeit und die Kostengrenzen sind zu berücksichtigen.

Der Mietwagen-Service kann nicht zusätzlich zum Weiter- und Rückfahrt-Service oder zum Übernachtungs-Service beansprucht werden.

13. Kann ich stattdessen weiterreisen oder nach Hause fahren?

Ja. Als Alternative zum Mietwagen gibt es den Weiter- und Rückfahrt-Service. Er umfasst die Weiterfahrt zu Ihrem Zielort oder Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland, die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz sowie die Abholung des reparierten Fahrzeugs durch eine Person.

Die Kostenerstattung richtet sich nach den Kosten einer Bahnfahrt 1. Klasse einschließlich Zuschlägen oder eines Linienflugs in der Economy Class. Für notwendige Anschlussfahrten zur beziehungsweise von der nächsten Mietstation, Bahnstation oder dem nächsten Flughafen werden in Verbindung mit den entsprechenden Leistungen Taxi- oder ÖPNV-Kosten bis 75 Euro erstattet.

14. Werden Hotelkosten übernommen, wenn ich auf die Reparatur warten muss?

Ja. Der Schutzbrief hilft bei der Suche nach einer Übernachtungsmöglichkeit und übernimmt bis zu 75 Euro je versicherter Person und Nacht für höchstens fünf Nächte. Die Leistung endet spätestens an dem Tag, an dem das Fahrzeug wiederhergestellt werden konnte oder wiederaufgefunden wurde.

Nutzen Sie den Weiter- und Rückfahrt-Service, werden Übernachtungskosten für höchstens eine Nacht übernommen. Mietwagen- und Übernachtungs-Service sind nicht miteinander kombinierbar.

15. Wann wird mein Fahrzeug zurücktransportiert?

Der Fahrzeugtransport-Service greift, wenn die Schadenstelle mindestens 50 Kilometer Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz entfernt ist und das Fahrzeug am Schadenort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen wieder fahrbereit gemacht werden kann. Die voraussichtlichen Reparaturkosten dürfen den Wert eines gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs nicht übersteigen.

Organisiert wird der Transport zu einer Werkstatt an einem anderen Ort. Die Kosten werden bis zur Höhe eines Rücktransports an Ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland übernommen. Liegt der Schadenort außerhalb Europas, gilt innerhalb des versicherten Fahrzeug-Geltungsbereichs eine Grenze von 5.000 Euro.

Bei einem Schadenort in Deutschland wird möglichst eine gemeinsame Rückfahrt von Fahrzeug und mitversicherten Personen zum Wohnsitz organisiert. Für besonders große oder schwere Fahrzeuge gelten die Hinweise zum Spezialtransport.

16. Was passiert, wenn Ersatzteile fehlen oder das Fahrzeug abgestellt werden muss?

Ab 50 Kilometern Luftlinie vom Wohnsitz unterstützt der Schutzbrief bei der Suche nach einer Werkstatt. Können notwendige Ersatzteile im Ausland am Schadenort oder in dessen Nähe nicht beschafft werden, wird deren Versand organisiert und bezahlt. Die Ersatzteile selbst sind nicht bezahlt.

Muss das Fahrzeug beispielsweise bis zur Reparatur oder bis zum Transport untergestellt werden, werden die Unterstellungskosten im Inland für bis zu zwei Wochen und im Ausland für bis zu vier Wochen übernommen.

17. Hilft der Schutzbrief bei verlorenen oder eingeschlossenen Fahrzeugschlüsseln?

Ja, wenn die Schadenstelle mindestens 50 Kilometer Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist. Bei verlorenen Fahrzeugschlüsseln wird bei der Beschaffung von Ersatz geholfen und der Versand bezahlt. Die Ersatzschlüssel selbst bezahlen Sie.

Ist der Schlüssel im Fahrzeug eingeschlossen, werden die Öffnung an der Schadenstelle organisiert und die Kosten übernommen.

Im Notfall und rund um Ihren Vertrag

18. Was muss ich im Schadenfall tun?

Melden Sie den Versicherungsfall so schnell wie möglich der rund um die Uhr besetzten Notdienstzentrale. Stimmen Sie mit ihr ab, welche Hilfe benötigt wird und wie sie organisiert wird. Halten Sie Angaben zum Vertrag, zum Standort, zum betroffenen Fahrzeug und zum Ereignis bereit. Bei einem akuten medizinischen Notfall hat die örtliche Rettung Vorrang.

Bewahren Sie Originalbelege auf, machen Sie vollständige und wahrheitsgemäße Angaben und helfen Sie dabei, den Schaden möglichst gering zu halten.

Wichtig: Bei selbst organisierter Pannenhilfe werden höchstens 200 Euro erstattet. Für selbst organisiertes Abschleppen gilt ebenfalls eine Grenze von 200 Euro, auf die bereits angefallene Pannenhilfekosten angerechnet werden. Beauftragen Sie Leistungen deshalb möglichst erst nach Abstimmung mit der Notdienstzentrale. Für erforderliche Spezialtransporte gelten die besonderen Regelungen aus Frage 4.

19. Ersetzt der Schutzbrief meine Kfz- oder Auslandskrankenversicherung?

Nein. Der Club-Schutzbrief ergänzt Ihren Versicherungsschutz durch konkrete Hilfs-, Transport- und Serviceleistungen. Er bietet keinen umfassenden Kranken-, Unfall- oder Reisegepäckversicherungsschutz und übernimmt nicht pauschal alle Reparatur- oder Behandlungskosten.

Eine mögliche Kostenübernahmegarantie gegenüber einem Krankenhaus bis 20.000 Euro ist keine allgemeine Erstattung der Heilbehandlungskosten. Verauslagte Beträge, für die aus dem Schutzbrief keine Leistungspflicht besteht, müssen innerhalb eines Monats zurückgezahlt werden.

Für die Reisehilfe wichtig: Ausgeschlossen sind Schäden durch eine Erkrankung oder Verletzung, die innerhalb von sechs Wochen vor Reisebeginn erstmals oder wiederholt aufgetreten ist oder noch vorhanden war. Weitere Ausschlüsse betreffen beispielsweise vorsätzlich verursachte Schäden. Bei der Fahrzeughilfe sind unter anderem Fahrten ohne erforderliche Fahrerlaubnis und die Verwendung des Fahrzeugs zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung oder Vermietung ausgeschlossen.

20. Profitiere ich von künftigen Leistungsverbesserungen?

Ja. Der Vertrag enthält eine Leistungsupdate-Garantie. Werden die zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen ausschließlich zu Ihrem Vorteil und ohne Mehrbeitrag geändert, gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für Ihren bestehenden Vertrag.

21. Wann beginnt mein Versicherungsschutz und wer erbringt die Leistungen?

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Beachten Sie dabei die vertraglichen Regelungen zur rechtzeitigen Zahlung des ersten Beitrags; eine verspätete Zahlung kann den Schutz beeinträchtigen.

Versicherer des DWC Club-Schutzbriefs Premium ist die Interlloyd Versicherungs-AG. Die DWC Deutscher Wohnmobil Club GmbH ist als Versicherungsmakler tätig. Welche Vertragsform für Sie gilt, steht in Ihrem Versicherungsschein.

Hinweis: Diese FAQ geben einen verständlichen Überblick über ausgewählte Leistungen des DWC Club-Schutzbriefs Premium. Maßgeblich sind Ihr Versicherungsschein und die vereinbarten Versicherungsbedingungen. Es gelten die dort beschriebenen Voraussetzungen, Höchstbeträge und Ausschlüsse. Nicht jede Leistung ist mit anderen Leistungen kombinierbar.

Sie möchten wissen, wie der Club-Schutzbrief zu Ihren Reiseplänen passt?

Wir beraten Sie gerne zu den versicherten Personen, Ihren Fahrzeugen und den Leistungen des DWC Club-Schutzbriefs Premium.

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